Online Shop Betreiber und Ihr Impressum

Die Impressumspflicht stammt ursprünglich aus dem Bereich des Verlagswesens. Durch das Internet ergab sich dann die Forderung, dass auch für Inhalte von Internetseiten ein Impressum zur Pflicht werden sollte.
Je nach Rechtsform oder Beruf eines Internetanbieters sind die Anforderungen an das Impressum und die AGB Muster unterschiedlich. Auch private und unkommerzielle Internetseiten können unter die Impressumspflicht fallen. Online Shops fallen damit auch unter die Impressumspflicht. So muss im Impressum beispielsweise der vollständige Name des Verantwortlichen genannt werden, eine Abkürzung des Vornamens kann schon gegen das Telemediengesetz verstossen. Auch muss eine ladungsfähige Anschrift hinterlegt sein.
Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Das Wort „Impressum“ ist nicht Pflicht. So kann man im Internet auch Begriffe wie Webimpressum, Kontakt oder Anbieterkennzeichnung finden.

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